Aus der Branche

Nicht bewirtschaftete Reben entfernen

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 18. März 2021 die Klage eines Winzers aus der Vorderpfalz abgewiesen. Diesem hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aufgegeben, auf insgesamt 14 von ihm bewirtschafteten Flurstücken alle Rebstöcke zu entfernen. Die Landwirtschaftskammer hatte ab dem Jahr 2017 mehrere Kontrollen...