Die Winzer an der Ahr können auch künftig innerhalb des nach der Flutkatastrophe von Juli 2021 neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets wieder Wein anbauen. Zugleich wird durch teilweisen Verzicht auf Weinbaufläche und Veränderung der Rebzeilausrichtung an bestimmten Stellen den Anforderungen der Wasserwirtschaft bezüglich einer Hochwasserprävention Rechnung getragen. Das gab der...