Energie - Fördermöglichkeiten für Winzer

© picjumbo, Viktor Hanacek
Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sind wichtige Säulen der Energiepolitik der EU und Deutschlands. Je effizienter der Energieeinsatz, desto weniger Energie wird verbraucht. Fast in jedem Winzerbetrieb gibt es Potenziale zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung. Es gibt viele Möglichkeiten, um Energiekosten zu reduzieren, von der Steigerung der Effizienz in Gebäuden durch Dämmmaßnahmen und Erneuerung der Heizungsanlagen, über den Einbau neuer effizienter Technik, wie etwa neue Kälteanlagen, Pumpen, elektrische Motoren oder Wärmerückgewinnung, bis hin zu Optimierung der Prozessabläufe und Anpassung des Nutzerverhaltens.

Energieeffizienzinitiative „factor e“ als Einstieg
Auch Photovoltaik mit der Nutzung von Eigenstrom und passenden Speichern kann eine interessante Ergänzung sein. Eine einheitliche Lösung, die für jeden Betrieb gilt, gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss individuell unter die Lupe genommen werden. Die technischen Lösungen sind sehr vielfältig. Um Wege für den eigenen Betrieb zu finden, bietet die Energieagentur Rheinland-Pfalz als Einstieg die Energieeffizienzinitiative „factor e“ für kleine und mittlere Unternehmen an. Im Rahmen von „factor e“ informiert die Energieagentur Winzer über Einsparmöglichkeiten in ihren Betrieben. Diese Initialberatung findet vor Ort statt und ist kostenfrei. Dann lohnt es sich, eine qualifizierte Energieberatung durch einen unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Eine fundierte Energieberatung kann wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Betriebsgebäuden, Energieeinsparmöglichkeiten bei Prozessen und dem Nutzerverhalten aufzeigen. Diese tiefgehende Beratung wird im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert. Die Zuwendung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Die maximale Förderhöhe für eine Beratung ist auf 6 000 Euro begrenzt. Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de gestellt werden. Antragsberechtigt sind Winzerbetriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen. Auf der Webseite werden auch Listen mit antragsberechtigten Energieberatern veröffentlicht.

Förderung von Querschnittstechnologien
Obwohl es wirtschaftlich sinnvoll wäre, ist die Zurückhaltung vieler Betriebe in Effizienzmaßnahmen zu investieren, in vielen Fällen groß. Dabei existieren eine Reihe von attraktiven Förderprogrammen für Energieeffizienzmaßnahmen, die es Winzern leicht macht, die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu verbessern. Seit 1. Januar 2016 fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch attraktive Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, die die Energieeffizienz des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse steigern. Förderfähig sind der Ersatz oder die Nach- und Umrüstung von einzelnen Technologien, wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Anlagen zur Kälteerzeugung, Wärmespeicher oder die Umrüstung der Beleuchtung. Neben Einzelmaßnahmen umfasst die Förderung auch die systemische Optimierung, das heißt die Erneuerung oder den Ersatz technischer Systeme auf der Basis energiesparender Technologien.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Energieeinsparkonzepts. Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter Anwendung eines elektronischen Verfahrens vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen – bis zu 30 Prozent, maximal 500 000 Euro. Die Zuschusshöhe ist abhängig vom Fördergegenstand oder der erreichten Energieeinsparung. Antragsberechtigt sind Winzerbetriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen. Eine weitere Förderinstitution, die Fördermittel für Winzer bereitstellt, ist die Landwirtschaftliche Rentenbank. Die Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Die Bank stellt zinsgünstige Kredite für vielfältige agrarbezogene Investitionen einschließlich erneuerbarer Energien bereit. Das Angebot richtet sich an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger Verbindung zur Landwirtschaft stehen. So fördert die Bank zum Beispiel mit dem Programm „Nachhaltigkeit“ Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft durch die Verbesserung und Umstellung der Produktion (Ökoweinbau) führen. Mit Darlehen werden beispielsweise energiesparende Heizungssysteme, Gebäudedämmungen und Isolierungsmaßnahmen finanziert. Antragsberechtigt sind Winzerbetriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen. Die Antragsstellung erfolgt schriftlich vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragsstellers. Weitere Informationen zum Programm sind der Webseite www.rentenbank.de zu entnehmen.
Förderung von Erneuerbaren
Energien Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt im Rahmen des Förderprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Zuschüsse, wenn in Maßnahmen zur Steigerung oder Verbesserung der Heizungstechnik auf Basis von Erneuerbaren Energien wie Solarthermieanlagen, Biomassenanlagen (Scheitholzvergaser-, Pellet- und Holzhackschnitzelheizungen) und Wärmepumpen investiert wird. Die Förderung erfolgt in einem System aus Basis- und Bonuszuschüssen sowie einer Innovationsförderung. Anträge von Unternehmen sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA zu stellen. Ausführliche Informationen und eine Übersicht der Konditionen sind unter www.bafa.de verfügbar. Die KfW-Förderbank gewährt im Rahmen mehrerer Programme zinsgünstige Darlehen, zum Teil mit Tilgungszuschüssen: Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien- Premium“ unterstützt größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Gefördert wird die Errichtung/Erweiterung automatisch beschickter KWK-Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW. Weitere Fördergegenstände sind große effiziente Wärmepumpen, große Wärmespeicher, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie Biogasanlagen. Die Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Die Höhe des Tilgungszuschusses bei förderfähigen KWK Biomasseanlagen beträgt beispielsweise 40 Euro je kW installierte Nennwärmeleistung. Der schriftliche Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragsstellers zu stellen. Geht es um die Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und der gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung, kann auf das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zurückgegriffen werden. Mit zinsgünstigen Darlehen werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen gefördert, die die Anforderungen des EEG erfüllen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden beispielsweise Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, Batteriespeicher, KWK Biomassenanlagen unter 100 kW Nennwärmeleistung gefördert. Der Antrag muss ebenfalls vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Im Programm „Energie vom Land“ der Rentenbank werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie mit Darlehen gefördert. Fördergegenstände sind beispielsweise Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe. Förderfähig sind außerdem Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie Investitionen in Windenergieunternehmen, deren Gesellschafsanteile mehrheitlich von Bürgern, Unternehmern oder Grundstückseigentümern vor Ort gehalten werden (Bürger- oder Bauernwindparks) und deren Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank zu stellen. Antragsberechtigt sind „kleine und mittlere Unternehmen“ im Sinne der Definition der EU-Kommission.
Informationen zu den Förderprogrammen
Viele Betriebe scheuen sich davor, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, obwohl viele Programme zum Teil sehr attraktiv ausgestaltet sind. In den meisten Förderprogrammen wird für die Beantragung der Mittel eine Bestätigung durch einen Sachverständigen verlangt. Der Einbezug eines Energieexperten erleichtert die Antragstellung. Der Sachverständige begleitet den Unternehmer und hilft, nicht den Überblick im Förderdschungel zu verlieren. In jedem Fall ist es wichtig, sich mit der Förderrichtlinie auch selbst auseinander zu setzen. Jedes Förderprogramm hat Ansprechpartner. Es lohnt sich, auf deren Hilfe zurückzugreifen. Bei vielen Förderinstitutionen ist unbedingt darauf zu achten, dass zur Inanspruchnahme öffentlicher Gelder der Zeitpunkt der Antragstellung vor Maßnahmenbeginn liegt.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Möglichkeit, der Kumulierbarkeit von Förderprogrammen. Das bedeutet: Für die Finanzierung können mehrere Förderprogramme einbezogen werden. Aufgrund der EU-Regelungen („De-minimis-Regelung“) müssen dabei je nach Vorhaben und Antragsteller unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Es ist wichtig, die Förderinstitutionen darauf anzusprechen.

Kontakt


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67663 Kaiserslautern:

Irina Kollert, Referentin
Energieeffizienz in Unternehmen

☏ 0631 / 205 75-7163

Fax 0631 / 205 75-7196
E-Mail: irina.kollert@energieagentur.rlp.de


Dr. Tobias Woll,
Referent Förderung

☏ 0631 / 205 75-7163

Fax 0631 / 205 75-7196
E-Mail: tobias.woll@energieagentur.rlp.de


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