Ab dem 8. Dezember wird neben der Nährwertdeklaration auch das Zutatenverzeichnis zu einer neuen Pflichtangabe auf den Etiketten für alle Weinerzeugnisse. Auch wenn die Etikettenentwürfe noch in ferner Zukunft scheinen, sollte man sich schon jetzt mit dieser Thematik auseinandersetzten. Denn um eine korrekte Liste der Zutaten auf den späteren Etiketten anbringen zu können, muss die Dokumentation schon mit Beginn der Traubenverarbeitung stattfinden. Dies betrifft Fassweinerzeuger und Flaschenvermarkter in gleicher Weise. Isabelle Frank, DLR RNH, erläutert, worauf im Herbst zu achten ist.
Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 18 vom 2.9.2023 ab Seite 12.