Erhöhung der Förderung im Handarbeitsweinbau

Baden-Württemberg

Mit der Erhöhung der Fördersätze für den Handarbeitsweinbau leistet die Landesregierung Baden-Württemberg einen Beitrag zum Erhalt von Weinbergssteillagen und Terrassenweinberge. Die Bewirtschaftung dieser Lagen erhält Böschungen und Trockenmauern, die Potenzial für seltene Pflanzen und Tierarten bieten und so zur Biodiversität beitragen. Die EU-Kommission hat der Erhöhung des Bewirtschaftungszuschusses für den Handarbeitsweinbau von 3.000 auf 5.000 Euro pro Hektar und Jahr in Baden-Württemberg zugestimmt. Zudem wird die Mindestfläche je Antrag von fünf auf drei Ar geändert. Beide Änderungen gelten ab dem Antragsjahr 2024. Weitere Infos sind im Internet abrufbar unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Handarbeitsweinbau. MLR