Sonderregelung zum SAK-Mindestlohn zulässig
Bündnis von Verbänden legt Gutachten vor
Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt vorgelegtes 140-seitiges Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Bündnis von acht Verbänden