Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor. Die neue Regelung soll für Erntehelfer in Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich 31. Oktober eines...