Am 4. Dezember 2025 haben sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Trilog auf das EU-Weinpaket geeinigt. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps und auch, dass die Neupflanzrechte keine feste Endlaufzeit mehr haben, sondern alle zehn Jahre von der EU-Kommission überprüft werden. Für richtig...