Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Weinüberwachungsverordnung neu auflegen und unionsrechtlich nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten sowie weitere Vorschriften für Winzer abschaffen oder vereinfachen. Geplant ist, dass oenologische Verfahren nicht mehr gemeldet werden müssen. Mehrere derzeit zu führende Bücher sollen in einem Register zusammengefasst werden. Es soll...