Mit höheren Fördersätzen Investitionen ankurbeln

Rheinland-Pfalz

Mit höheren Fördersätzen für die Umstrukturierung von Rebflächen, für Investitio­nen in moderne und umweltschonende Kellertechnik sowie für die Ernteversicherung will die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt einen Beitrag zur Stärkung der Betriebe in der aktuellen Weinmarktlage leisten. „Die sinkende Nachfrage und die geopolitischen Umstände stellen uns gerade vor große Herausforderungen. Als Land handeln wir, wo wir als Land handeln können – auch auf Bundes- und EU-Ebene“, betonte Ministerin Schmitt. „Wir geben jetzt mehr Schub auf einzelbetrieblicher Ebene und stellen die Weichen für mehrere Millionen Euro zusätzlichen Mittelabfluss im Jahr 2026 – ein klares Investitions­signal an unsere Betriebe.“
Derzeit werden die Mittel des Sektorprogramms Wein im GAP-­Strategieplan nur zurückhaltend von den Winzern nachgefragt. In Rheinland-Pfalz stehen insgesamt rund 22 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Um diese EU-Mittel für die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft zu nutzen, hat das Weinbauministerium der für die Absatzförderung in Drittländern zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Jahr 2025 bereits vorab 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Erhöhung der Fördersätze
Um die Attraktivität der Förderung zu steigern, werden nun die Fördersätze angehoben:
In der Umstrukturierung ist eine Erhöhung der Sätze um 20 % vorgesehen, in Steil- und Steilstlagen gegebenenfalls darüber hinaus. Die Maßnahme soll im Mai 2025 für die Pflanzung 2026 greifen.
Bei der Investitionsförderung ist eine Anhebung auf 35 % für Betriebe unterhalb einer bestimmten Prosperitätsschwelle vorgesehen, bei Investitionen in Energieeinsparung sogar auf 40 %. Diese Änderungen werden im Juli 2025 angeboten.
Die Unterstützung bei der Ernteversicherung wird im Antragsjahr 2025 von bislang 180 €/ha auf 200 €/ha erhöht.
EU-Weinpaket und Rotationsbrache
Die Ministerin sagte, dass die Vorschläge der EU-Kommission eher langfristig Wirkung entfalten können. Mit der Verlängerung der Wiederbepflanzungsgenehmigungen, mit der sanktionsfreien Rückgabemöglichkeit bestehenden Pflanzrechte und der Möglichkeit, national oder regional einen kompletten Anbaustopp zu erlassen, habe die Kommission wichtige Empfehlungen der High-Level-Group aufgegriffen.
Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Pflanzrechten ermögliche es den Betrieben, Rebflächen für eine längere Zeit als Brache für weitere Biodiversitätsmaßnahmen zu nutzen. Damit könnten Weinbaubetriebe an der Öko-Regelung 1 teilhaben. Diese honoriert den Verzicht auf Nutzung einer Fläche und war Winzern bisher nicht zugänglich.
„Darauf hat sich die Agrarministerkonferenz in Baden-Baden auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz verständigt. Die Details legt die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern noch fest. Diese Rotationsbrache wird mit bis zu 1.300 Euro pro Hektar vergütet und erlaubt im Gegensatz zur endgültigen Rodung eine erneute Wiederbepflanzung. mwvlw