Novelle soll bis Sommer kommen

Düngegesetz

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Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk lehnt eine Stoffstrombilanz ab und setzt stattdessen darauf, zügig eine Monitoringverordnung vorzulegen. Der CDU-Politiker erwartet, dass zur Agrarministerkonferenz (AMK) Ende März ein erster Ländervorschlag diskutiert werde. „Wir sind uns als Länder einig, dass wir eine Monitoring­verordnung brauchen, also eine Verordnung über das Beobachten der Grundwasserkörper“, so Hauk. Das erwarte die Europäische Kommission von Deutschland.
Wichtiger als eine Stoffstrom­bilanz sei die Abgrenzung der Roten Gebiete: „Hier müssen wir genauer hinschauen, was die Messpunkte und die Einstufung angeht“, so Hauk. Für Betriebe, die innerhalb der Roten Gebiete nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müsse es Ausnahmen geben.
Gut wirtschaftende Betriebe als Verlierer
Friedhelm Taube, ehemaliger Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung in Kiel, hält eine Monitoringverordnung für ungeeignet, um einzelbetriebliches Fehlverhalten bei der Düngung aufzuzeigen. Den Ländern wirft Taube vor, sie wollten das Verursacher­prinzip nicht wirken lassen. Man bestrafe gut wirtschaftende Betriebe, besonders in Roten Gebieten.
Gleichzeitig könnten weniger nährstoffeffizient wirtschaftende Betriebe Lücken in der Düngeverordnung nutzen, ohne hohe Sanktionen fürchten zu müssen. Mit der Blockade der Nährstoffbilanzverordnung schone man weniger gute Betriebe, die Probleme verursachen, die guten müssten durch Auflagen darunter leiden.
Taube warnt davor, die Brüsseler Erwartungen an Deutschland falsch einzuschätzen. Eine Monitoringverordnung identifiziere nicht einzelbetriebliches Fehlverhalten, sondern modelliere Nährstoffüberschüsse und regionale Einträge in die Gewässer. Taube hält das Vorgehen der Länder für nicht akzeptabel. Sie wollen das Verursacherprinzip nicht wirken lassen, das durch nun vorliegende zweijährige Daten der Stoffstrombilanzverordnung dokumentiert werden kann. Als Beleg weist Taube darauf hin, dass kein Bundesland die vorliegenden Daten zur Stoffstrombilanzverordnung für eine Veröffentlichung auswerte. age