Die EU stellt in der aktuellen Förderperiode hohe Anforderungen an das landwirtschaftliche Beratungswesen aller Mitgliedsstaaten. Im Rahmen der neuen GAP-Regelungen fordert die EU von den Mitgliedsstaaten Nachweise, ob und in welchem Umfang die Länder die Praxis durch das staatliche Beratungswesen unterstützen. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz.
Um den Nachweisverpflichtungen der EU nachzukommen, ist ab 1. April 2025 die jährliche Registrierung jedes landwirtschaftlichen Betriebes oder jeder Person, die Beratung der DLR in Anspruch nimmt, notwendig. Die Registrierung in Rheinland-Pfalz kann schnell, bequem und kostenlos online über den QR Code erfolgen.
Angesprochen sind alle Nutzer von Gruppenberatungen, wie Info-Dienste (Warndienst), (Web-) Seminare, Fachtagungen (Agrar-, Weinbautage) und Weinbergsrundgänge. Mit dem Wissenstransfer der DLR in den Weinbau durch die einzigartige Einheit von Schule und Versuchswesen leistet Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur nachhaltigen Produktion.
Um die Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, ist es notwendig, dass sich alle an dem Angebot der DLR Interessierte registrieren. Die Registrierung löst keine Verpflichtungen aus. Die Daten werden nur für die Dauer der Inanspruchnahme der Leistung gespeichert, weshalb eine jährliche Registrierung erforderlich ist. Eine Übermittlung der Daten an die EU erfolgt anonymisiert.
Weitere Hintergründe zum Registrierungsverfahren sind auf der Homepage des DLR (www.dlr.rlp.de/Beratungswesen) unter Rechtsgrundlagen hinterlegt. Eine Registrierung ist über den QR-Code oder unter www.dlr.rlp.de/Beratungswesen/Service/Registrierung möglich. red