Anlässlich aktueller Änderungen im Weinrecht weist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf zwei Kompaktinformationen hin, die das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) herausgegeben hat: Wie darf der Begriff „Weingut“ verwendet werden? Was hat sich in Sachen Zutatenverzeichnis und Nährwertangaben geändert? Die Kompaktinformationen ergänzen die noch aktuelle BZL-Broschüre...