Die für Weinbau zuständigen Ressortchefs aus acht Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums haben sich am 20. und 21. November 2025 beim ersten Weinbaugipfel im Kloster Eberbach im hessischen Eltville im Rheingau auf weinbaupolitische Leitlinien verständigt und ein entsprechendes Papier verabschiedet.
Die Erklärung enthält zentrale Handlungsfelder, um den deutschen Weinbau zu stärken: Inlandskonsum und Export sollen angekurbelt, die Förderung gezielter und flexibler gestaltet sowie Melde- und Dokumentationspflichten spürbar reduziert werden. Zudem enthält das „Kloster-Eberbach-Papier“ ein klares Bekenntnis zum Herkunftsprinzip und der Zuwachs an Rebflächen soll regional vorübergehend ausgesetzt werden können.
Klares Bekenntnis zu deutschem Wein
Alle acht Weinbauminister betonen, dass deutsche Weine für filigrane Eleganz, unvergleichliche Frische und ausdrucksstarke Vielfalt stehen, die auf höchster handwerklicher Qualität, dem Zusammenspiel von Klima und Böden sowie der Balance von Tradition und Innovation beruhen. Alle sind sich einig, dass der Weinbau Regionen nachhaltig prägt, Identität stiftet, den Zusammenhalt in ländlichen Räumen stärkt und zugleich einen unverzichtbaren Beitrag für die Wirtschaft, die Kultur, Landschaft und Heimat leistet. Angesichts der existenziellen Herausforderungen des deutschen Weinbaus bekennen sich die Minister zur herausragenden und identitätsstiftenden Bedeutung des Weinbaus für Wirtschaft, Kultur, Landschaft und Heimat.
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Zukunft des Weinbaus bekennen sie sich dazu, den deutschen Weinbau zu unterstützen, die Weinkultur zu fördern und Kulturlandschaften zu bewahren. Der Weinsektor soll an Sichtbarkeit und politischer Relevanz gewinnen durch eine engere Zusammenarbeit der Länder und des Bundes sowie durch eine Bündelung weinbaupolitischer Aktivitäten und Kompetenzen. Hier gilt es auch durch gezielte Öffentlichkeitskampagnen das Verbraucherbewusstsein für die herausragende deutsche Weinqualität stärker zu schärfen.
Absatzförderung im In- und Ausland
Die Ministerinnen und Minister zeigten sich besorgt, dass der Marktanteil deutscher Weine im Inland auf das historische Tief von 42 % gesunken ist und der Export durch Preiskonkurrenz, Überproduktion sowie geopolitische Restriktionen unter Druck steht. Sie stellen fest, dass die Zukunft des Weinbaus in einer klaren Marktpositionierung deutscher Weine liegt, auf der Basis von Qualität und klaren Herkunftsprofilen sowie durch gezielte Absatzförderung im In- und Ausland. Sie appellieren an die Marktteilnehmer, dem deutschen Wein die Marktposition einzuräumen, die seiner herausragenden Qualität entspricht.
Für Herkunftsprinzip und Terroirgedanke
Die Weinbauminister bekennen sich ausdrücklich zum Herkunftsprinzip und Terroirgedanken als zentrales Qualitätsversprechen deutscher Weine. Gemeinsam mit dem Bund und der Branche sollen weitere Schritte zur konsequenten Umsetzung im Weinrecht ergriffen und Rahmenbedingungen für eine stringente Herkunftsprofilierung geschaffen werden. Mittelfristig sollte das Prädikatssystem allein restsüßen Weinen vorbehalten bleiben.
Vor diesem Hintergrund bitten die Ministerinnen und Minister den Bund, sich im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zum sogenannten „Weinpaket“ dafür einzusetzen, dass auch entalkoholisierte Weine mit geografischen Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben vermarktet werden dürfen und dass die verpflichtende Angabe der Zutaten und Nährwerte für Erzeugnisse, die für den Export in Drittstaaten bestimmt sind, entfällt.
Sie betonen die zentrale Rolle der unionsrechtlich verankerten Erzeugervereinigungen für eine Selbstverwaltung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben. Gemeinsam mit dem Bund wollen sie schnellstmöglich tragfähige Finanzierungsmodelle für diese Vereinigungen als Zusammenschluss aller betroffenen Erzeuger entwickeln.
Gezielte Fördermaßnahmen
Die Minister stimmen überein, dass der Weinbau zur Sicherung seiner Rentabilität und zur Flankierung des Strukturwandels zielgerichteter Fördermaßnahmen bedarf. Sie vereinbaren daher eine Überprüfung und Neuausrichtung der bestehenden Förderarchitektur, mit einem klaren Schwerpunkt auf Herkunftsprofilierung, Absatzförderung und Markterschließung, orientiert an den Empfehlungen der „High-Level Group Wine“ und unter Einbindung der Weinbranche. Hierzu sollen auch Struktur und Aufgaben des Deutschen Weinfonds überprüft werden.
In diesem Zusammenhang bitten sie die Bundesregierung, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine Flexibilisierung und Übertragbarkeit der Finanzmittel im EU-Weinsektorenprogramm einzusetzen. Für nicht verausgabte Gelder in einem Haushaltsjahr soll die Möglichkeit der Übertragbarkeit geschaffen werden, wie dies bei Haushaltsresten im nationalen Verfahren möglich ist, damit die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden können.
Die Weinbauministerinnen und -minister stimmen überein, dass die Ökoregelung 1a eine hilfreiche Maßnahme zur Unterstützung der Weinbaubetriebe darstellt. Zudem fordern sie eine Rotationsbrache, die neben dem Ziel der positiven Klima- und Umweltwirkung eine vorübergehende Reduzierung des Produktionspotenzials beinhaltet. Diese Regelung sollte mit der neuen Förderperiode mit ausreichend hoher Unterstützung eingeführt werden. Voraussetzung für die Gewährung dieser Prämie soll die Rodung und temporäre, kulturlandschafts- und artenvielfaltserhaltende Brache unter Erhalt des Wiederbepflanzungsrechts sein.
Förderungen ermöglichen und Bürokratie abbauen
Wie in der gesamten Landwirtschaft, seien auch im Weinbau Prämien in Form einer Mehrgefahrenversicherung notwendig, um die finanziellen Folgen der extremen Witterungsereignisse abzumildern. Die Pläne des Bundesministers werden ausdrücklich befürwortet.
Die Weinbauminister erkennen an, dass der Weinbau unter hoher Bürokratielast leidet. Sie bitten den Bund, gemeinsam mit den Ländern konkrete Lösungen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung zu entwickeln.
Zudem bitten die Minister den Bund, den Prozess zum Thema Pflanzenschutz unter Wahrung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes konstruktiv anzugehen, Gesetzesänderungen vorzubereiten und umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere auf nationaler Ebene priorisiert Regelungen für innovative Applikationsverfahren festgelegt werden, um erhebliche Erleichterungen beim Einsatz von Drohnen zur Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau zu erreichen und eine breite Anwendung zu ermöglichen.
Neuausweisung neuer Rebflächen stoppen
Zur Stabilisierung des europäischen Weinmarkts bitten sie den Bund, sich auf EU-Ebene für einen befristeten unionsweiten Stopp der Neuausweisung zusätzlicher Rebflächen einzusetzen. Die Grundkontingentregelung (§7 Abs. 2 WeinG) für eine Ausweisung von bis zu fünf Hektar bleibt unberührt.
Die Weinbauminister vereinbaren, die gemeinsame Weinbauforschung auszubauen und Kompetenzen zu bündeln, um wissenschaftlich fundierte Strategien für den weinbaulichen Strukturwandel zu entwickeln. Sie streben dazu eine finanzielle Stärkung länderübergreifender Forschungsaktivitäten durch Unterstützung praxisnaher Einrichtungen wie des Forschungsrings des Deutschen Weinbaus an.
Die Minister appellieren an Bund und Länder, das Engagement zur Arbeits- und Fachkräftesicherung zu intensivieren – durch Abbau bürokratischer Hürden, wirtschaftliche Entlastungen saisonaler Arbeitskräfte, Modernisierung der Ausbildung sowie Imagekampagnen. Arbeits- und Fachkräftegewinnung gilt als Schlüssel für Zukunftsfähigkeit.
Im Bewusstsein der aktuellen Herausforderungen erklären die Weinbauminister ihre feste Absicht künftig regelmäßig zusammenzukommen, den fachlichen und politischen Austausch zu vertiefen und Leitlinien für das zukünftige weinbaupolitische Handeln zu entwickeln. red