Die deutsche Mindestlohnkommission hat bereits Ende Juni 2025 beschlossen, den Mindestlohn stufenweise bis zum Januar 2027 auf 14,60 Euro die Stunde anzuheben. Janine Assenmacher und Anne Bertram, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, befassten sich mit der Frage, welche Auswirkungen diese Steigerung auf Betriebe mit Erwerbskombinationen allgemein und Hofgastronomie im Speziellen hat.
Mehr dazu im DEUTSCHEN WEINMAGAZIN Ausgabe 26 vom 20.12.2025, Seite 30.