Herausforderung Mindestlohnerhöhung

Folgen der Mindestlohnerhöhung für Hofgastronomie

Foto: Rheinhessenwein/Dominik Ketz
Die deutsche Mindestlohnkommission hat bereits Ende Juni 2025 beschlossen, den Mindestlohn stufenweise bis zum Januar 2027 auf 14,60 Euro die Stunde anzuheben. Janine Assenmacher und Anne Bertram, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, befassten sich mit der Frage, welche Auswirkungen diese Steigerung auf Betriebe mit Erwerbskombinationen allgemein und Hofgastronomie im Speziellen hat.
Mehr dazu im DEUTSCHEN WEINMAGAZIN Ausgabe 26 vom 20.12.2025, Seite 30.