Weinwerbeabgabe und Erhebungsgrenze steigen

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erhöht die Weinwerbeabgabe, die die heimischen Winzer zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen entrichten müssen. Laut einem Beschluss des Landtags vom 3. Juli sind ab dem 1. Januar 2026 einheitlich 1,00 Euro pro Ar Rebfläche zu zahlen. Bisher beträgt die Abgabe an der Mosel 0,87 Euro pro Ar, in den restlichen Anbaugebieten 0,77 Euro pro Ar.
Begründet wird die Erhöhung mit der derzeitigen Absatzkrise auf dem Weinmarkt. Diese mache es nötig, dem Angebotsüberschuss insbesondere durch eine Verbesserung der Absatzförderung entgegenzuwirken.
Gleichzeitig wird gemäß dem gefassten Beschluss auch die Erhebungsgrenze angehoben, um auf den fortschreitenden Strukturwandel und damit einhergehend das Wachstum der Betriebe zu reagieren. Zur Zahlung verpflichtet sind künftig Betriebe mit einer Rebfläche von insgesamt mindestens 10 Ar. Damit kommt es zu einer Angleichung an die Grenzziehung, die für die Abgabe für den Deutschen Weinfonds gilt. Bisher müssen in Rheinland-­Pfalz Betriebe mit einer Rebfläche von mindestens 5 Ar die Weinwerbeabgabe zahlen.
Weinbauverbände sind mit Erhöhung einverstanden
Die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz halten die Abgabenerhöhung für richtig. In einem stark umkämpften Weinmarkt mit zunehmendem Wettbewerbsdruck sei es von entscheidender Bedeutung, dass Marktanteil und Sichtbarkeit der rheinland-pfälzischen Weine gesteigert würden. Mit der Erhöhung der Weinwerbeabgabe erbrächten die Betriebe, trotz wirtschaftlich angespannter Lage, ihren Beitrag zur Bekämpfung des Absatzrückgangs, betonten die Verbände. Dann sei aber „die Politik am Zug“. age