Glyphosat – keine neuen Beschränkungen

Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung

Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit einer Eilverordnung passte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Rechtslage übergangsweise an. Die jetzige Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schafft dauerhafte Rechtssicherheit.
Auf Vorlage des Bundeslandwirtschaftsministers Özdemir hat das Bundeskabinett die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt. Diese hat die Beschränkungen für den Einsatz von Glyphosat nicht weiter verschärft. Die neue Verordnung schreibt die geltenden Vorschriften für Glyphosat fort, die zum Teil über die europäischen Vorgaben hinausgehen.
Im Ackerbau bleiben die Vorsaat-, Stoppel- und Nacherntebehandlung mit dem Wirkstoff Glyphosat verboten, wie auch der flächige Einsatz im Grünland. Das gilt auch für die Anwendung in Wasserschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten.
Bundesminister Özdemir betont, dass ihm Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte wichtig sei. Diese müssen Klarheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung lege fest, wo der Wirkstoff Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden darf.
Özdemir hält Glyphosat für einen überholten Wirkstoff. Moderner Pflanzenschutz nutze Glyphosat nur als letztes Mittel, wie es die gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz längst vorsehe.
Der Bundesminister kündigte an, er setze auf breite Beteiligung der Länder, Verbände und Jugendorganisationen am Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das auf Kooperation und Anreize setze, statt auf Verbote. Dabei orientiere man sich an den erfolgreichen Wegen, die Baden-Württemberg und Niedersachsen gehen. red