Personalkosten im Blick behalten

Lohnzusatzkosten von Beschäftigungsverhältnissen

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Weingüter mit Gastronomie, Ferienwohnungen oder Gästezimmer sind auf Fremdarbeitskräfte angewiesen. Der Fragestellung, welche Beschäftigungsverhältnisse hier in Frage kommen und mit welchen Lohnzusatzkosten sie jeweils für den Arbeitgeber belastet sind, ist Hildegard Runkel, Beraterin für Einkommensalternativen an der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach, nachgegangen. Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGZIN Ausgabe 20 vom 28. September 2019 ab Seite 21.