Bis 30. September können rheinland-pfälzische Winzer Anträge stellen für das EU- Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen. Es gibt Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro/ha, je nach Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Im jetzt zu stellenden Antrag Teil 1 müssen alle Flächen, auch die in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 21 oder Frühjahr 22 gerodet werden sollen. Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mit Pflanzrecht aus der Umwandlung (vor 31.12. 2015) oder Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, für die ein Antrag Teil 1 gestellt wurde, die einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht neu beantragt werden.
Im Januar des Pflanzjahres erfolgt Antragstellung Teil 2, aber nur für Flächen, für die bereits Teil 1 beantragt wurde. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der LWK Rheinland- Pfalz auszufüllen: www.lwk- rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.
Die Kreisverwaltung gibt Anfang Dezember Nachricht, ob die Rodung erfolgen kann. Bis dahin darf auf der Fläche nichts verändert werden. red