Der Ball liegt bei der Branche

NAHE

Foto: Norbert Krupp
Die Reform des Weinbezeichnungsrechtes stand im Mittelpunkt der weinbaupolitischen Tagung des Weinbauverbandes Nahe im Rahmen der Wintertagung am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach. Die Weinbezeichnungen sollen künftig ins Herkunftsprinizip überführt werden: Je kleiner die Herkunft, umso höher die Qualität. Einfach und transparent soll es sein, da sind sich alle einig, aber die Vorstellungen zur Umsetzung gehen weit auseinander. Für den Weinbauverband Nahe erklärte dessen Geschäftsführer Harald Sperling, dass im vorgestellten Konzept für das Weinbezeichnungsrecht schon viele Details enthalten seien, bei denen man bislang davon ausgegangen sei, dass diese Regelungen durch die Schutzgemeinschaften zu treffen seien. Der Weinbauverband Nahe habe ein Papier erarbeitet, das in der Schutzgemeinschaft Nahe auch bei den Kellereien und Genossenschaften Anklang gefunden habe. „Es macht Sinn darüber nachzudenken, auf was wir verzichten könnten. Wir wollen das Bezeichnungsrecht vereinfachen, es muss kommunizierbar sein und transparent“, erklärte Sperling. „Wir wären zufrieden, wenn kein weiterer bürokratischer Aufwand und nicht noch mehr Kontrollaufwand auf uns zukommt.“ Das neue System dürfe auch keine Mehrkosten verursachen, forderte der Geschäftsführer im Interesse der Betriebe. Die Nahe präferiert eine sechsstufige Pyramide: mit einer Basis aus Grundwein, darüber Deutscher Wein, dann die geschützte geografische Angabe (Nahegauer Landwein), gefolgt von der geschützten Ursprungsbezeichnung (übergebietlich und Nahe), dann Orts-, Gemeinde- und Großlagen und schließlich als Krönung die Einzellagen. Die Hektarhöchstertragsregelungen sollen bleiben. Bundeseinheitliche Mindestmostgewichte halte der Verband nicht für sinnvoll.
Gesetzgeber soll „Baukasten“ liefern
Der Weinbauverband erwarte vom Weinbezeichnungsrecht eine Art Baukasten, aus dem sich die Schutzgemeinschaften bedienen könnten, um an regionale Gegebenheiten anzupassen. „Wir wollen keine gesetzlichen Mindestkriterien, aber eine verpflichtende Profilierung mit Mindestkriterien ab der Stufe Orts-, Gemeinde- und Großlage sollte möglich sein“, sagte Sperling. Ein Parallelsystem, wie von Dr. Michael Koehler vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagen, aus einer nicht-profilierten und profilierten geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) bewertet der Weinbauverband als zu kompliziert. Gebietsübergreifende g.U. seien unverzichtbar. Aus Sicht der Jungwinzer bewertete Barbara Wollschied, Landjugend Nahe, das neue Weinbezeichnungsrecht: „Es soll einfacher werden, aber danach sieht es für mich nicht aus.“ Die Jungwinzerin berief sich auf das Modell des VDP, der nach Gutswein, Ortswein und Lagenwein differenziert. Dieses dreistufige Modell haben viele Winzer übernommen. Wollschied räumte ein Problem bei den Großlagen ein. Henning Seibert, Moselland, pocht auf die Großlagen, die unverzichtbar seien. 60 % der Nahe-Jungwinzer favorisierten, laut einer Umfrage, stattdessen einen Regionalwein. Man könnte die zweite Stufe der Pyramide „Regionalwein“ nennen; darin könnten sich Großlagen, Ortsnamen oder Bereiche etablieren – alle mit den gleichen qualitativen Anforderungen. Damit wäre ein bundesweit einheitliches Modell geschaffen, so Wollschied. Man müsse eine Lösung finden, die den Interessen von Fass- und Flaschenweinvermarktern gerecht werde. Momentan mache es den Eindruck, als werde der Sockel aus Landwein und Deutschem Wein vernachlässigt. „Die Vermarktung von Einzellagen macht nur einen minimalen Prozentsatz aus“, sagte Wollschied. Die Landweine hätten unter der Bezeichnung g.g.A. mehr Aufmerksamkeit verdient: „Wir brauchen auch preisgünstige Weine, sonst bedienen sich die Kellereien im Ausland“, erklärte sie. Der Wegfall der Alkoholgrenze bei Landwein und die Zulassung von Sorten bei Deutschem Wein seien wichtig. Das EU-Recht lasse gebietsübergreifende g.U. zu, was interessant sein könne. Im Ausland sei derzeit nur „German Riesling“ bekannt, im Export könnte sich auch eine g.U. „Deutschland“ mit definierter Qualität bewähren. Allein die Herkunft sichere aber nicht die Qualität. Die Mehrheit der Jungwinzer favorisiere die Kriterien Mostgewicht und Ertrag. Die Prädikate sollten nur für restsüße und edelsüße Weine erhalten bleiben, forderte die Jungwinzerin. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat keinen Zeitdruck beim Bezeichnungsrecht. „Es muss was Gutes rauskommen. Der Ball liegt jetzt bei der Branche“, sagt sie, denn es gebe branchenintern verschiedene Vorstellungen. Man könne auch kleine Schritte gehen, schlägt sie vor. nk