Neue Gebührensätze bei Weinbauangelegenheiten

RHEINHESSEN

Zum 28. Dezember 2019 trat die Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der landwirtschaftlichen Verwaltung („Besonderes Gebührenverzeichnis“) in Kraft. Damit wurde eine Reihe von Gebühren für Leistungen verändert, welche von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheiten für das Land angeboten und wahrgenommen werden. Die Gebührensätze mussten nach den Überprüfungen durch den Landesrechnungshof sowie aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, vor allem im personellen Bereich, überarbeitet werden und sind ab sofort in Kraft. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 27. Dezember 2019 veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen sind: Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer

• Grundgebühr, je Anstellung einschließlich Mengengebühr für die ersten 1 000 l: 19 €
• Mengengebühr, je weitere angefangene 1 000 l, bis einschließlich 100 000 l: 1,70 €
• Mengengebühr, ab 100 000 l je weitere angefangene 1 000 l (nicht bei Sekt): 1,50 €
• Zusatzgebühr für Fassweinprüfung (Inlandsabfüllung), für Abfüllanzeige einer Teilmenge und für berichtigte Prüfbescheide: 16 €
• Zusatzgebühr bei Eilverfahren: 20 € Weinbaukartei und Genehmigungssystem:
• Erteilung von flächenbezogenen Bestätigungen auf Antrag: 15 bis 100 €
• Genehmigung zum Wechsel der Zielfläche (bei Wiederbepflanzungsgenehmigungen): 30 bis 100 €
• Kontrolle der Anpflanzung oder Wiederanpflanzung von Flächen, deren Erzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind: 100 bis 300 € Begleitpapiere, Prüfungen bei g.U./g.g.A.:
• Ausgabe, Registrierung von Begleitpapieren: 4 €
• Kontrollen der Einhaltung der g.U./g.g.A.-Vorgaben bei amtlichen Qualitätsweinprüfung: 15 bis 40 €
• Flächenmeldungen und Kontrollen der in der jeweiligen Produktspezifikation
hinterlegten Anforderungen je nach Aufwand: 50 bis 150 €

lwk