Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 trat im März 2023 in Kraft. Zum 1. Januar 2026 erweitert sich dadurch der Umfang der Angaben, die nach Pflanzenschutzmaßnahmen zu dokumentieren sind. Benjamin Foerg, Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, erklärt, wie Aufzeichnungen zu erledigen sind – zwischen Papier und Digitalisierung.
Mehr dazu im DEUTSCHEN WEINMAGAZIN Ausgabe 8 vom 18.4.2026, Seite 26.