Der Deutsche Werberat veröffentlichte kürzlich die neuen Social-Media-Richtlinien für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, die ab dem 1. August 2024 für alle Plattformen beziehungsweise Kanäle gelten, auf denen der jeweilige Betrieb tätig ist. Neu ist beispielsweise, dass die Betriebe auf die Verhaltensregeln des Werberats verweisen müssen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Inhalte für Erwachsene bestimmt sind. Dies ist jedoch nicht erforderlich, sofern das Unternehmen eine entsprechende Altersbeschränkung in den Einstellungen ausgewählt hat. Zudem müssen die Hersteller Influencer, die mit ihnen kooperieren, auf die Einhaltung der Regeln hinweisen. Weitere Infos gibt es unter https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/alkoholhaltige-getraenke/. isp