308 Hektar mehr Rebfläche im Jahr 2020

Neupflanzungen

Die deutsche Rebfläche wächst weiter. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im Jahr 2020 deutschlandweit rund 308 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 211 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz (Tab.1 und Tab. 2). Seit Januar 2020 hatte die BLE eigenen Angaben zufolge insgesamt 2.632 gültige Anträge für Neuanpflanzungen entgegengenommen, von denen 2.611 Anträge bewilligt werden konnten. Beantragt wurden insgesamt rund 697 Hektar für Neuanpflanzungen.
Allein in Rheinhessen 164 ha neu genehmigt
Rund 164 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE im Jahr 2020 allein in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2019 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 26.860 Hektar Keltertrauben – gefolgt von der Pfalz mit 23.684 Hektar. Hier genehmigte die BLE im Jahr 2020 etwa 37 Hektar neue Rebflächen. Darüber hinaus wurden für jeweils gut 17 ha in den Anbaugebieten Württemberg und Saale-Unstrut neue Anbaugenehmigungen erteilt, gefolgt von rund 14 ha in Franken, 10 ha in Baden und kleineren Flächen in den übrigen deutschen Anbaugebieten. Rund 35 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung. Jährlich dürfen in Deutschland maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, Stichtag ist der 31. Juli. An der Obergrenze von 0,3 % soll sich nach der aktuell geplanten Weingesetznovelle auch bis 2023 nichts ändern. Das EU-Recht erlaubt Neugenehmigungen von bis zu 1,0 % der bestehenden Rebflächen. Wer im Einzelnen wie viel zusätzliche Rebfläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Areale. Erste Priorität haben Rebflächen mit über 30 % Hanglage, gefolgt von Flächen mit 15 bis 30 % Hangneigung.
Pflanzgenehmigungen aus 2017 bis 2021 verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie kam es in diesem Jahr laut BLE zu einer weiteren Änderung der Pflanzrechte-Regulierung. Wegen der pandemiebedingten Beschränkungen in den Mitgliedstaaten habe die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung erlassen, nach der die Gültigkeit von Pflanzgenehmigungen aus dem Jahr 2017 automatisch bis 4. Mai 2021 verlängert werde. Weitere Informationen im Internet unter www.ble.de/pflanzrechte-wein. BLE