46,5 Mio. Euro Frosthilfe im Obst- und Weinbau

EU-Verordnung zu Frosthilfen

Die EU-Kommission schüttet 119,7 Mio. Euro aus der Agrarreserve aus, um Obst- und Weinbaubetriebe, die durch den Spätfrost im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, zu unterstützen. Davon erhält Deutschland 46,5 Mio. Euro. Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, hat die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden“ unterzeichnet, sodass die Bundesländer die Krisenhilfe an die vom Spätfrost betroffenen deutschen Obst- und Weinbaubetriebe auszahlen können.
Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe, die durch Frost einen Ertragseinbruch von mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahr erlitten haben und einen Mindestschaden von 7.500 Euro verzeichnen. Es sollen möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt, die Obergrenze liegt bei 40 % des Schadens je Betrieb. Die Hilfen werden bis zum 30. April 2025 ausbezahlt. Eine Kumulation von Landes- und EU-­Hilfen ist möglich, dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen der EU zu beachten, eine Überkompensation der Schäden ist auszuschließen.
Die Frostschäden summieren sich laut der betroffenen Bundesländer auf 286 Mio. Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Einbußen im Obstbau zwischen 20 bis 100 % und im Weinbau 30 bis 100 %.
Anträge sind bis 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen zu stellen. Betriebe mit Sitz in Rheinland-­Pfalz finden die Unterlagen auf der Homepage des DLR Mosel: www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe- Frost. red