Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte wird noch in diesem Jahr von 9,0 auf 8,4 % sinken. Das regelt das Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am 22. November zugestimmt hat. Er kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe und fordert, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Diese Entschließung zu dem Gesetz wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befasst – oder auch nicht mehr. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. Damit wird diese Entschließung keine politischen Folgen haben.
Der Durchschnittssatz von 8,4 % gilt mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In den Betrieben gilt der abgesenkte Steuersatz am Tag der Lieferung der Ware. Die Pauschale wird ab 1. Januar 2025 erneut gesenkt, dann auf 7,8 %. Alle Betroffenen sind entsetzt über den Bürokratieaufwand, aber die EU schreibt eine jährliche Anpassung des Jahressteuergesetzes vor. age