Ab 2023 neue Hinzuverdienstregelung

Alterssicherung der Landwirte

Zum 1. Januar 2023 sollen die Hinzuverdienstregelungen grundlegend geändert werden. Dies hat die Bundesregierung per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wer vorzeitig Altersrente bezieht darf ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazuverdienen. Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden. SVLFG