Ab Januar 2024 müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz ab einer Entnahme von 10.000 Kubikmeter jährlich aus Grundwasser und ab einer Entnahme von 20.000 Kubikmeter aus Oberflächengewässer ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz beschlossen. Die Beträge liegen bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband bei drei Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für Wasser aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden sechs beziehungsweise 2,4 Cent pro Kubikmeter fällig.
„Der Klimawandel führt zu weniger Grundwasserneubildung und auch Oberflächengewässer führen in Dürrezeiten weniger Wasser, daher ist es wichtig, effizienter mit Wasser umzugehen“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Das Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetz zu ändern, entspreche auch der Koalitionsvereinbarung, die das als politisches Ziel vorgibt.
Bislang mussten nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen. Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei. „Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus Grundwasser entnommen, gleichzeitig ist die jährliche Grundwasserneubildung gegenüber dem langjährigen Mittel um rund 25 % zurückgegangen.
Die vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. red