Ab Oktober 2015 Mautpflicht schon für 7,5-Tonner: Durch Anhängerbetrieb kann Grenze leicht überschritten werden
Musste bislang für LKW ab 12 Tonnen (t) für die Autobahnnutzung Maut gezahlt werden, so reduziert sich diese Grenze ab dem Oktober 2015 auf 7,5 t. Die leichten Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t sind dagegen im Solobetrieb weiter von der Autobahnmaut befreit. Friedrich Ellerbrock, BWV Rheinland-Pfalz Süd, stellt in Ausgabe 2 vom 31. Januar 2015 auf Seite 16 die neue Regelung vor.