Änderung der GAP – mehr Geld für Agroforst

Öko-Regelungen

Auch die neue Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einfacher zu gestalten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat dem Bundeskabinett die „Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direkt­zahlungen-Verordnung“ vorgelegt. Anschließend muss der Bundesrat noch dieser Verordnung zustimmen. Laut dieser soll der Einheitsbetrag von 200 auf 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche erhöht werden, um die Maßnahme attraktiver zu machen.
Bei der Öko-Regelung 1a, Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, soll für Weinbaubetriebe die 10-Hektar-Schwelle für die Inanspruchnahme der 1-Hektar-­Regelung entfallen.
Damit trägt der Bundeslandwirtschaftsminister Rainer der Tatsache Rechnung, dass viele Weinbaubetriebe weniger als zehn Hektar Ackerland bewirtschaften. So können die Betriebe künftig den höchsten Einheitsbetrag für einen ganzen Hektar Maßnahmenfläche erhalten.
Angepasst werden sollen zudem die Öko-Regelungen 1b und c, Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen. In den Saatgutmischungen sollen weitere Arten über die vorgegebene Blühliste hinaus enthalten sein können. Somit können etablierte Saatgutmischungen verwendet werden. age