Änderungen beim Agrardiesel unwahrscheinlich

Bundesrat

Nach derzeitigem Stand wird sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz befassen. Bis zum 1. März muss der Bundestag das von ihm beschlossene Gesetz mit dem schrittweisen Abbau der Agrardieselvergünstigung der Länderkammer zugeleitet haben. Die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist ist gewährleistet, denn der Ständige Beirat des Bundesrates war vor der Plenarsitzung am 2. Februar der Bitte des Bundestages auf Fristverkürzung nicht nachgekommen. Das am gleichen Tag vom Bundestag beschlossene Gesetz wurde daher nicht auf die Tagesordnung des Bundesrates genommen.
Mehrheit unsicher
Der Bundesrat kann am 22. März zum „Einspruchsgesetz“, das nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf, den Vermittlungsausschuss anrufen. Bleibt das Vermittlungsverfahren ohne Ergebnis, kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann diesen Einspruch mit absoluter Mehrheit – eine Stimme mehr als die Hälfte der Abgeordneten – überstimmen.
Allerdings ist fraglich, ob eine Mehrheit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kommt. Im Ständigen Ausschuss hat jedes Land eine Stimme. Die Mehrheit gegen eine Fristverkürzung war möglich geworden, weil die Vertreter der SPD-Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht zugegen waren und die unionsgeführten Länder den Beschluss herbeiführen konnten. Im Plenum sind die Stimmen nach Bevölkerungszahl der Länder gewichtet. Die Spanne reicht von jeweils drei Stimmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland bis zu sechs Stimmen der großen Länder Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Bei unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Regierungskoalitionen kommt es in der Regel zur Enthaltung. Für die notwendigen 35 Stimmen werden nur die Ja-Stimmen gezählt. age