Erstmals ist in Hessen im Landkreis Groß-Gerau ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis des Landeslabors Hessen am 15. Juni bestätigt. Mittlerweile sind sechs Tiere verendet, alle wurden südlich von Rüsselsheim im Kreis Groß-Gerau gefunden.
Auch wenn die ASP für Menschen nicht gefährlich ist, stellt sie eine erhebliche Bedrohung für Wild- und Hausschweine dar. Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet, ist eine Restriktionszone mit einem Radius von 15 Kilometer eingerichtet. Neben dem Landkreis Groß-Gerau liegen der Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden in dieser Zone.
Auf rheinland-pfälzischer Seite sind Teile der Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen im Fokus. Es dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt im Landkreis und in Mainz 600 bis 700 Hausschweine.
In dem Schutzradius, der mit Warnschildern kenntlich gemacht ist, liegen auf rheinland-pfälzischer Rheinseite die Verbandsgemeinde Bodenheim, die Städte Oppenheim und Nierstein, die Gemeinden Mommenheim und Klein-Winternheim sowie das Mainzer Stadtgebiet. Das Gebiet wird intensiv abgesucht, unter anderem mit Drohnen und Wärmebildkameras, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine geschafft haben auf diese Rheinseite zu schwimmen. Weil eine Rheindurchquerung von Schwarzwild aufgrund des hohen Rheinpegels in letzter Zeit eher unwahrscheinlich ist und aktuell im Kreis Mainz-Bingen und in Mainz auf dieser Rheinseite noch kein infiziertes Schwein gefunden wurde, hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorerst moderate Maßnahmen für das Gebiet beschlossen:
- Verbringungsverbot für Schweine in das Gebiet hinein und heraus
- Allgemeines Bejagungsverbot
- Hunde müssen dringend angeleint werden
- Gras, Heu und Stroh, das in den letzten 6 Monaten in der Zone gewonnen wurde, darf nur mit großer zeitlicher Verzögerung oder nach Hitzebehandlung (mind. 70 °C) für Schweine genutzt werden.
- Für Landwirtschaft, Weinbau, Obstbau gibt es zunächst KEINE weiteren Einschränkungen, weder in der Bewirtschaftung noch bei der Ernte.
Keine Gefahr für andere Tiere und Menschen
In den hessischen Landesteilen gibt es zeitlich befristete Einschränkungen der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte, außer beim Weinbau. Es geht darum, dass sich Tiere nicht zwischen den Feldfrüchten verstecken können. Neben Wildschweinen können sich auch Hausschweine mit dem Virus infizieren. Für andere Tiere und auch für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr. Mögliche Infektionswege sind zum Beispiel das Wegwerfen von mit ASP-infizierten Fleischprodukten (Salami- und Schinkenbrötchen) entlang von Straßen. Werden diese von Wildschweinen gefressen, infizieren sich diese. Infizierte Tiere sterben meist binnen einer Woche, deren Kadaver können für Artgenossen eine Infektionsquelle darstellen. Deshalb müssen Kadaver schnell beseitigt werden. Auch indirekt kann die ASP übertragen werden, etwa durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung.
Im Internet steht unter www.bauernverband.de zum Thema „Informationen zur ASP“ ein Merkblatt zum Herunterladen bereit. Sollten Sie ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein finden, kontaktieren Sie die Kreisverwaltung vor Ort. MKUEM RLP