Die Industrie- und Handelskammer Trier und der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien hatten zum Branchentreff der Weinwirtschaft in das Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer Trier eingeladen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen dieses Jahr Werbeeinschränkungen und drohende Verpflichtungen zu Warnhinweisen auf Weinetiketten wie „Alkohol gefährdet Ihre Gesundheit“, wie es im Ausland teils schon diskutiert wird. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem Verband Deutscher Sektkellereien und dem Bundesverband Wein und Spirituosen International statt.
Seit geraumer Zeit sind Werbeeinschränkungen und -verbote für Alkohol ein Dauerthema in der politischen Landschaft, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Auch in der EU, weltweit bei der WHO und der OIV werden diese Diskussionen intensiv geführt.
Die jüngsten Alleingänge einzelner Länder, wie Frankreich, Irland und aktuell auch Belgien, machen das Thema unübersichtlich und uneinheitlich. Dr. Dirk Richter, IHK-Weinausschuss, berichtete, dass ab dem 22. Mai 2026 auf Wein-, Bier- und Spirituosenflaschen, die in Irland verkauft werden, Warnhinweise abgedruckt werden müssen. Die EU hat diesen Alleingang geduldet. Die Weinbranche befürchtet, dass andere Länder nachziehen.
Weinbranche braucht Verbündete
Andy Becht, rheinland-pfälzischer Staatssekretär im Weinbauministerium, erklärte, dass diese Einschränkungen nicht von „oben“ kämen, sondern aus dem Parlament heraus. Es sei ein demokratischer Prozess und die Branche müsse sich jetzt an Diskussionen beteiligen und Verbündete suchen, noch bevor Verordnungen entstehen. Becht weist auf die Unterstützung durch Absatzförderungsmaßnahmen hin. Es steht außer Frage, dass jegliche Einschränkungen für die Werbung, Kennzeichnung und Vermarktung einschneidende Konsequenzen für den Weinbau haben können.
Dr. Claudia Hammer von der Deutschen Weinakademie brachte zunächst einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion. Einerseits ist die Weinkultur in Deutschland als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt. Andererseits sieht die WHO jeglichen Alkohol als Drogenkonsum an. Die WHO plant, Krebs‑ erkrankungen in der EU einzudämmen und fordert dazu, den Alkoholkonsum bis zum Jahr 2025 um 10 % zu senken. Wie Dr. Hammer sagt, gibt es bislang keinen wissenschaftlichen Beweis, der einen Zusammenhang zwischen moderatem Weingenuss und Krebs beweist. Die WHO suggeriere, dass jeder Tropfen schade.
Dass Schwangere keinesfalls Wein trinken dürfen, weiß jeder. Aber in Frankreich muss ein Piktogramm (Abbildung einer durchgestrichenen Schwangeren) auf das Etikett. Die Weinkellereien sehen da kein Problem und einen möglichen Kompromiss. Der Deutsche Weinbauverband lehnt es ab, weil es ein möglicher Türöffner sein könnte zu Schockfotos von Leberzirrhose auf dem Etikett.
Vom Warnhinweis bis zum Werbeverbot
Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), zeigte auf, was grenzwertig oder verboten ist. „Kinder mit Weinglas oder Weinflasche geht nicht.“ Sie sensibilisierte für die Kommunikation um Wein und appellierte, die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates unbedingt einzuhalten. Damit zeige die Branche Verantwortung in ihren werblichen Aktivitäten und verhindere die drohenden Werbeverbote. Die Einhaltung der Werberegeln fordert auch Wine in Moderation, weshalb diese Präventionskampagne als existenziell für die Weinbranche gilt.
Verantwortungsvoll agieren statt reagieren
Albrecht Ehses (IHK Trier) und Peter Rotthaus (Bundesverband der Weinkellereien) moderierten die Podiumsrunde mit Bernd Neisen (markenmut Kreatives Marketing), Peter van Houtert (Präsident des Königlichen Verbandes der niederländischen Weinhändler), Bernd Kern (Rheinhessenwein e.V.), Dr. Alexander Tacer (Verband Deutscher Sektkellereien sowie Verband europäischer Weinunternehmen) und Marian Kopp (Lauffener Weingärtner Genossenschaft). Sie beleuchteten die potenziellen Gefahren von Werbeverboten und gesundheitlichen Warnhinweisen für die Branche.
Alle waren sich einig, dass es sinnvoll ist, Allianzen zu schmieden – in Deutschland und der EU. Houtert berichtete, dass in den Niederlanden die Bestimmungen, was Altersgrenze und Werbeeinschränkungen angeht, deutlich restriktiver sind als in Deutschland. Die Diskussion ließ offen, ob das selbstverpflichtende Anbringen des Schwangeren-
Logos der richtige Weg ist. Probleme, die die ganze Weinwirtschaft betreffen, müssen gemeinsam angegangen werden, so Johannes Hübinger (Präsident des Bundesverbandes Kellereien). bs