Anhebung des Mindestlohns ab 2024

Kosten steigen weiter

Das Bundeskabinett hat einer Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt, den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2024 von aktuell 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde anzuhe­ben. Zum 1. Januar 2025 soll eine weitere Anhebung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erfolgen. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Erhöhung des Mindestlohns etwa 22 % aller Beschäftigen, wobei besonders Beschäftigte auf Minijob- oder Teilzeitbasis profitieren. Im Gastgewerbe sind laut Statistischem Bundesamt 48 % der Mindestlohnempfänger beschäftigt.
Landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe mit häufig eingestellten Minijobbern sind besonders von der Anhebung betroffen. Minijobber dürfen ab 2024 weiterhin 43 Stunden im Monat beschäftigt sein. Aktuell ist es so, dass Minijobber, die eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden haben und mit einem Mindeststundenlohn von 12,00 Euro brutto angestellt sind, pro Monat maximal 520 Euro Bruttolohn erreichen dürfen. Diese Kalkulation berücksichtigt, dass ein Monat durchschnittlich 4,3 Wochen hat. Die sogenannte „Minijob-Grenze“ wird in den nächsten Jahren kontinuierlich an die jeweiligen Erhöhungen angepasst.
Ab nächstem Jahr wird der 520 Euro-Minijobber zu einem 538 Euro-Minijobber. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich auf 6.456 Euro brutto. Da der Mindestlohn und die Minijob-­Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber also weiterhin für 43 Stunden monatlich arbeiten.
Generell ist bei den Minijobbern ebenso wie bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dazu gehören Beginn, Ende, Pausen und Überstunden. Wenn keine elektronische Erfassung möglich ist, ist auch die Dokumentation auf Papier zulässig. Allerdings so, dass dies nicht manipulierbar ist. Detailfragen hierzu sollten mit dem Steuerberater geklärt werden. lwk rlp