Anträge für Rebpflanzungen 2021

EU-Umstrukturierungsprogramm

Wie das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mitteilte, können bis 1. Februar Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm Rebpflanzungen gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gelte im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, sie ende am 30. April.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ sei nicht möglich. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet eine Chance, Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gebe es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Das erleichtere durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung. age