Anträge für Rebpflanzungen 2024

Umstrukturierung 2024 – Teil 2

Noch bis zum 31. Januar 2024 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden.
Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet in diesem Jahr am 30. April 2024. Die genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Rebflächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Rebflächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und auch einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen (https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Wein/Liste-Rebsorten/Rebsorten_node.html)
Änderungen gegenüber 2023
Förderbetrag in Flachlage auf 7.500 €/ha gesenkt (bei Piwi-­Sorten bleiben 10.000 €/ha) spezielle Maßnahme für
  • Piwis in Flachlagen
  • wieder zwei Abgabetermine für Fertigstellungsmeldung
  • späterer Auszahlungstermin (15.10.2025) bei Abgabe der Fertigstellungsmeldung zum 31.12.2024
  • Gemeinsamer Antrag für die auf die Zahlung folgenden drei Jahre für Pflanzungen ab 2024 nicht mehr erforderlich.
  • Maßnahme „Zeilenbreitenanpassung“ ist auch für das Anbaugebiet Nahe zugelassen
In Rheinland-Pfalz erleichtert das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bis zum 31. Januar 2024 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Wer dies nicht nutzen will, kann auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ die Richtlinie und Antragsformulare downloaden. red