Antragsverfahren für Rebpflanzungen

RHEINLAND-PFALZ

Seit dem 4. Mai können Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist (Frühjahr ) endet am 2. Juni 2020. Eine weitere Antragsfrist (Herbst) ist vom 1. bis 30. September 2020 geplant. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete eine Chance, Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf Markterfordernisse und geänderten klimatischen Bedingungen auszurichten. Die Wiederbepflanzung könne mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Es gibt Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 €/ha, je nach Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche betrage in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen 5 Ar.

Antrag über WIP ausfüllen

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlören ihre Gültigkeit, wenn die Flächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssten erneut beantragt werden. Zu melden seien auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung (vor dem 31. Dezember 2015 entstanden) oder eine Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt sei. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrags Teil 1 waren und positiven beschieden wurden, müssten nicht erneut beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen. Antragsformulare und Merkblatt sind unter www.lwk-rlp.de verfügbar. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhielten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen könne. Bis zu diesem Zeitpunkt dürften auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung erfolge durch die zuständige Kreisverwaltung beim Frühjahrsantrag im September und beim Herbstantrag Anfang Dezember. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolge die Antragstellung Teil 2; hier könnten nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 beantragt worden seien. age