Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2023

EU-Umstrukturierungsprogramm

Ab dem 2. Mai 2022 können in Rheinland-Pfalz Anträge für die Teilnahme am EU-­Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2022. Die Antragsfrist für Herbst entfällt ab 2022.
Nur noch ein Antragstermin
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen auszurichten.
Die Wiederbepflanzung von Rebflächen kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. Es wird empfohlen, den Antrag über das Wein­informationsportal (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen unter https://wip.lwk-rlp.de. lwk