Auswirkungen auf Betriebe als Leistungsempfänger

Umsatzbesteuerung von Leistungen der Landwirtschaftskammer

© picjumbo, Viktor Hanacek

Nach Prüfung der Landwirtschaftskammer durch den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz und nach Auffassung der Finanzbehörden gemäß Schreiben vom November 2017 unterliegen die gegen Entgelt angebotenen Leistungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (u.a. Beratung und Prämierung) der Umsatzsteuer. Die Kammer soll rückwirkend hierzu herangezogen werden.Dies hat auch Auswirkungen auf Betriebe, die Beratungsleistungen in Anspruch genommen oder an Prämierungen teilgenommen haben. Diese müssen kurzfristig und rückwirkend für die letzten Jahre mit neuen Bescheiden unter Ausweisung der Umsatzsteuer rechnen. Betroffen hiervon sind rund 2.500 Betriebe in Rheinland-Pfalz.Nach Erhalt der korrigierten Bescheide, die in den nächsten Wochen verschickt werden, ist es ratsam, dass sich die angeschriebenen Betriebe zwecks Umsatzsteuerverrechnung an ihren Steuerberater wenden. lwk