Auszahlung an flutgeschädigte Winzer

Spendengelder für die Ahr

Das Bundesfinanzministe­rium und die Bundesländer haben offenbar die rechtlichen Hürden für eine Auszahlung von Spendengeldern an die flutgeschädigten Winzer im Ahrtal beseitigt. In einem Schreiben an die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, erklärt Bundesfinanz­minister Christian Lindner, dass gemeinsam mit den Bundesländern eine „Lösung“ gefunden worden sei. Steuerliche Regelungen dürften kein Hemmnis bei der Auszahlung der Spendengelder sein. „Der vorgeschlagene Auszahlungsweg beachtet das Spendenrecht und die Grundsätze der Gemeinnützigkeit. Er stellt eine gleichmäßige und gerechte Verteilung auf die Betroffenen sicher und reduziert den Bürokratieaufwand bei der Verteilung“, heißt es in dem Schreiben. Wenn steuerbegünstigte Organisationen, Vereine und Initiativen bei der Auszahlung von gesammelten Geldern eigene steuerliche Probleme sehen sollten, empfiehlt Lindner, bereits vor der Vergabe der Mittel Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Es sei möglich, gemeinsam mit der Finanzverwaltung vor Ort eine Lösung zu finden, die mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar sei. Bundeskanzleramt und Bundesfinanzministerium wollen eine „praktikable Lösung“. Steuerliche Regelungen dürften kein Hemmnis sein, dass den von der Flut betroffenen Menschen und Betrieben geholfen werde. age