Baden-Württemberg: Unwetterhilfe zugesagt

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Das Land stellt für landwirtschaftliche Unternehmen insgesamt 4,5 Millionen Euro als Unwetterhilfe zur Verfügung. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 Prozent der naturalen Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurden. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der unwetterbedingten Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Unwetterschäden. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50 000 Euro je Antragsteller, in Härtefällen können auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden.
Getrennte Antragsverfahren
Um die finanziellen Hilfen möglichst schnell auszahlen zu können, wurde das Antragsverfahren in zwei Teile unterteilt, die jeweils getrennt zu beantragen sind. Der eine Teil betrifft Ausgleichszahlungen für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inklusive Weinbau, der andere Teil Ausgleichszahlungen für sonstige Schäden. Die Anträge für sonstige Schäden sind bis zum 15. September 2016 und die Anträge für Auswuchs- und Ertragsschäden bis zum 31. Oktober 2016 beim zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen. Voraussetzung ist bis zum 31. Juli 2016 die vollständige Abgabe einer Schadensmeldung. Die Antragsformulare können ab 1. August 2016 auch online im Internet heruntergeladen werden. Mehr Infos unter: www.landwirtschaft-bw.info
MLRV Baden-Württemberg