Behörden haben Zugriff auf Verpackungsregister

Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen weiteren Schritt zur intensiveren Umsetzung des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dabei geht es vor allem um die Themen Kontrolle und Vollzug. Dazu wurde ein neues Behördenportal eingerichtet, um den Datenaustausch zwischen der ZSVR und den zuständigen Landesbehörden zu erleichtern sowie zu intensivieren.
Seit Mitte April 2021 haben die Vollzugsbehörden einen unmittelbaren digitalen Zugriff auf Beweisakten, der durch Verschlüsselungs­systeme abgesichert ist. Derartige Akten werden erstellt, wenn seitens der ZSVR ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz vermutet wird.
Neben der reinen Einsicht in Beweisakten, die durch die ZVRS zur Verfügung gestellt werden, haben die Vollzugsbehörden der Länder aber auch die Möglichkeit, über das Portal aktiv Informationen des Verpackungsregisters anzufordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Ordnungwidrigkeiten meist angezeigt
Eigenen Angaben zufolge hat die ZSVR seit 2019 etwa 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Häufig beruhen diese laut internen Quellen auf externen Anzeigen. In Fachkreisen wird jedoch von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Es bleibt abzuwarten, ob beziehungsweise wie sich der höhere Kontrolldruck auf die landwirtschaftlichen Direktvermarkter auswirken wird. Bis zum Februar 2021 haben sich etwa 200.000 Unternehmen beim Verpackungsregister angemeldet. red