Beitritt zur Klägergemeinschaft möglich

Pflanzenschutzmittelkartell

Seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln, welches zu künstlich höheren Preisen für Bauern und Winzer führte. 2015 führte das Bundeskartellamt bei den führenden deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch. Über das Pflanzenschutzmittelkartell und die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme an einem prozessfinanzierten Klageverfahren informiert der Bauern- und Winzerverband Rheinland- Pfalz Süd und gibt hier einen aktuellen Stand.
Am 13. Januar 2020 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. Euro. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die führenden Großhändler seit 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel abgestimmt haben. Den hierdurch entstandenen Schaden können Betroffene nun gegenüber den Kartellanten geltend machen.
Bis Ende März 2022 unter www.agrarkartell.de
Die begleitende Kanzlei MJG Rechtsanwälte hat über die Plattform „Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell“ (BGG) die möglicherweise geschädigten Landwirte gebündelt. Die BGG hat zwischenzeitlich etwa 2.000 landwirtschaftliche Betrieben aus ganz Deutschland erreicht, die insgesamt 500.000 ha Nutzfläche auf sich vereinen. Es werden noch bis Ende März 2022 Landwirte aufgenommen unter der Adresse www.agrarkartell.de.
Alle Betriebe, die sich bei der BGG angemeldet haben, erhalten eine Aufforderung, ihre Rechnungen hochzuladen. Die Datenerfassung, das heißt das Hochladen der Rechnungen von 1998 bis 2020 ermöglicht die ersten Schadensberechnun­gen. Sie werden im Laufe des Verfahrens angepasst.
Zwei Möglichkeiten zu handeln
Neben der Möglichkeit der Prozessfinanzierung zur eigenen Durchsetzung von Forderungen wird auch der Kauf der Forderungen der Geschädigten ange­boten. Es gibt somit zwei Möglichkeiten, vorzugehen:
Verkauf der Schadensersatz­ansprüche: Wer seine Einkäufe durch Rechnungen vorweisen kann, erhält bis zu 22 % des durch die Ökonomen der Kanzlei ermittelten Schadensvolumens. Die Rechtsanwaltskanzlei wird hierzu alle Teilnehmer der BGG gesondert mit einem konkreten Angebot anschreiben. Dieses Angebot kann erst erstellt werden, wenn die Rechnungsdaten vorliegen. Wichtig ist, dass weiterhin Teilnehmer bis zum 31. März 2022 aufgenommen werden.
Wird das Kaufangebot angenommen, wird der Forderungs­kauf abgewickelt und das Verfahren hat sich für den Betrieb erledigt: Weder wird der Kaufpreis zurückgefordert, sollten mögliche Klageverfahren erfolglos bleiben, noch gibt es eine Nachzahlung, sollte sich im Vergleichswege oder im Klageverfahren eine höhere Schadensersatzforderung realisieren lassen.
Eigene Durchsetzung der Schadensersatzforderungen: Die Bedingungen der Prozessfinanzierung sind bekannt. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten bis zum Abschluss des Verfahrens (Vergleich oder rechtskräftiges Urteil) und erhält 25 % der Erlöse nach Abzug eventueller Verfahrenskosten, sodass dem Betrieb 75 % des „Gewinns“ verbleiben. Auch für diese Variante werden Teilnehmer bis zum 31. März 2022 aufgenommen.
Derzeit ist es sehr wahrscheinlich, dass vor Ende März 2022 Vergleichsverhandlungen aufgenommen oder Klageverfahren anhängig gemacht werden. Das hindert aber nicht daran, dass sich weitere Betroffene der BGG anschließen. Aufgrund der starken Beteiligung wird die Kanzlei MJG Rechtsanwälte mit der ebenfalls auf Kartellschadensersatz spezialisierten Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP (LCHB) zusammenarbeiten. Christoph Anheuser, bwv