Berechnung des Nährwertes von Wein

Kennzeichnung von Wein

Mit der EU Verordnung 2021/2117 wurde beschlossen, dass die obligatorischen Angaben von Weinerzeugnissen (nach Artikel 119 der Verordnung EU 1308/2013) eine Nährwertdeklaration und ein Verzeichnis der Zutaten einschließen sollen, um „Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen“. Die entsprechenden Artikel der Verordnung gelten ab dem 8. Dezember 2023.

Von vielen anderen Lebensmitteln sind diese Angaben bereits hinlänglich bekannt. Die Nährwertdeklaration enthält Informationen über den Gehalt an Nährstoffen in definierten Kategorien (zum Beispiel Kohlenhydrate) sowie dem (Gesamt-)Brenn- oder Nährwert in Tabellenform. Da Weine nur sehr wenig Fett, Eiweiß und Salz enthalten, sind der Alkoholgehalt sowie, falls vorhanden, der Restzuckergehalt maßgebend. Die Informationen werden im Allgemeinen bei der Weinanalyse erhoben. Der Gehalt an Glyzerin und organischen Säuren erhöht den Brennwert geringfügig.

WBI Freiburg bietet eine Berechnungstabelle

Da vermehrt Anfragen zur Berechnung des Nährwertes von Weinen eingegangen sind, bietet das WBI Freiburg nun eine Berechnungstabelle an (WBI Freiburg – Oenologische Hinweise 2023), die es ermöglicht, den Nährwert von Weinen anhand von analytisch bestimmten Gehalten an Alkohol, Restzucker, Glyzerin und titrierbarer Gesamtsäure zu berechnen.

Die Berechnungstabelle im XML Format für Tabellenkalkulationsprogramme (zum Beispiel Libre­Office Calc oder MS Excel) enthält beispielhaft auch eine mögliche Darstellung der errechneten Nährwertdeklaration in tabellarischer Form. Weitere Infos finden sich in der EU Verordnung 1169/2011 (Lebensmittelinformations-VO, LMIV) und diversen Leitfäden der EU und des BMEL.

Die Excel-Tabelle zur Berechnung des Nährwerts in Wein gibt es unter wbi.landwirtschaft-bw.de (Fachinfo > Aktuelle Informationen > Oenologische Hinweis). wbi