Bezeichnungsrecht ist nach wie vor Thema

MOSEL

Foto: Isabell Spieß
Was nach der Übergangsfrist des 2021 neu eingeführten Bezeichnungsrecht auf die Winzer zukommt, thematisierte Dr. Maximilian Hendgen, neuer Geschäftsführer des Weinbauverbands Mosel, anlässlich der Moselweinbautage Mitte Januar. Der Übergang vom an der Reife orientierten, germanischen System zum neuen Bezeichnungsrecht bewirke im Basissegment kaum Veränderungen, so Hendgen. Die wichtigste Veränderung sei die Möglichkeit gebietsindividueller Profilierungen, vor allem in der Spitze der neuen Qualitätspyramide. Er machte deutlich, dass die speziell für die Mosel wichtigen Prädikatsstufen auch mit dem neuen System möglich seien.
Chance für Profilierung
Der Geschäftsführer machte hinsichtlich der Kritik am neuen Bezeichnungsrecht deutlich, dass die Verbraucher beim vorherigen System überfordert gewesen seien. Zusätzlich sei der Wunsch zur Veränderung des Weingesetzes damals aus der Branche gekommen. Es gebe nun die Chance für die Erzeuger selbst, sich zu profilieren, so Hendgen. Er stellte aber auch klar, dass es „für keinen am Ende die 100%ige Lösung“ gebe. Für die Mosel brauche es wertige, typische Weine und eine klare Kennzeichnung für Verbraucher, stellte er heraus.
Um den Winzern die neuen Besonderheiten der Unterkategorien wie Einzellage oder Ortswein bei der Etikettierung aufzuzeigen, gab Maximilian Hendgen in seinem Vortrag einige Beispiele. Neuerungen gebe es vor allem bei den neu eingeführten Kategorien „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“, die zuvor weingesetzlich nicht definiert waren.
Arbeit der Schutzgemeinschaften
Die Ausarbeitung der Änderungsanträge für die Produkt­spezifikationen dieser neuen Kategorien ist unter anderem Aufgabe der Schutzgemeinschaften, wie Laura Rudnick von der Wiederaufbaukasse (WAK) in Rheinland-Pfalz aufzeigte. Die Schutzgemeinschaft entscheide beispielsweise, welche Rebsorten für Erste und Große Gewächse in die Produktspezifikationen aufgenommen werden. Ihr Ziel sei es schlussendlich, die Reputation des Anbaugebiets weiter zu stärken.
Da es bei solchen Änderungsanträgen die Zustimmung von allen drei Interessen­gruppen der Schutzgemeinschaften (Weingüter, Genossenschaften und Kellereien) bedarf, müssen Kompromisse gefunden werden. Erschwerend sei zusätzlich, dass das Verfahren der Antragsänderung unter anderem wegen der Prüfung durch die BLE mit meist zehn bis zwölf Monaten sehr langwierig sei.
Jutta Schneider, Landwirtschaftskammer Rheinland-­Pfalz, zeigte anhand der Zahlen der Qualitätsweinprüfung, dass der überwiegende Anteil bereits als Anbaugebiet Mosel
(g. U.) vermarktet werde. Eine Diversifizierung, beispielsweise mit Einzellagen, gebe es derzeit nur beim Riesling. Sie riet den Winzern dazu, die Übergangszeit bis 2026 zu nutzen, die Vermarktung anzupassen und so die Chance für eine Profilierung zu nutzen.
Was gab es 2021 für den Weinbauverband zu tun?
Kultur- und Weinbotschafter, Faszination Mosel und die Schutzgemeinschaften – das sind nur einige Beispiele an Projekten, die Weinbaupräsident Walter Clüsserath in seinem Rückblick auf die Verbandsarbeit des Weinbauverbands Mosel nannte.
Neben dem Wechsel in der Geschäftsführung – Hendgen übernahm die Aufgaben von Gerd Knebel – sprach er einige Dinge an, die die Branche gerade herumtreibe. Als Beispiel nannte er die Kritik an der Änderung der Förderung für die Umstrukturierung, genauer gesagt ginge es um den nun vorgeschriebenen Rebsortenwechsel. Wegen der Hintergründe, die er nicht öffentlich machte, hätten ohne Reaktion durch das Ministerium Rückzahlungen der Förderungen gedroht.
Clüsserath sprach auch das Thema Nachhaltigkeit an, das „uns nicht mehr loslassen wird“. Hinsichtlich des hohen Anteils an CO2-Emissionen durch die Glasflasche regte er an, zukünftig vermehrt Leichtglas oder Bag-in-Box zu verwenden. Die Branche müsse handeln, sonst kämen neue Gesetze seitens der Regierung auf sie zu, so Clüsserath.
Vorträge noch online
Die Vorträge kann man sich im Nachhinein auf dem Youtube-­Kanal des DLR Mosels anschauen. Die Powerpoint zum Vortrag von Dr. Maximilian Hendgen mit praktischen Beispielen zur Etikettierung nach dem neuen Bezeichnungsrecht soll bald auf der Homepage des DLRs (www.dlr-mosel.rlp.de) zum Download stehen. isp