Die Meldung zum Kupfer (bei Überschreitung von 3 kg/ha reinCu) muss bis 30. November über die ADD erfolgen (https://dlrservice.service24.rlp.de/ords/f?p=143: LOGIN_DESKTOP:1840784479 976). Betriebe, die auf allen Flächen die gleiche Menge Reinkupfer ausgebracht haben, können dies für den Gesamtbetrieb melden. Betriebe, die unterschiedliche Mengen an reinem Kupfer ausgebracht haben, müssen schlagbezogen eintragen. red