Der Streit um die Verteilung der EU-Agrarreserve geht in die nächste Runde. Bundesminister Cem Özdemir hatte sich beim Brüsseler Agrarrat beschwert, dass die deutschen Bauern leer ausgehen, während Obsterzeuger in Polen, Tschechien und Österreich mit einer Kompensation ihrer Frostschäden vom Frühling in Höhe von insgesamt 62 Mio. Euro rechnen können. Eine Ungleichbehandlung Deutschlands bei der Verteilung der Gelder für Spätfrostschäden im Wein- und Obstbau weist die EU zurück. Aus der Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI) ist zu hören, dass es nicht Aufgabe der EU-Kommission sei, den Mitgliedstaaten die Agrarreserve anzubieten.
Deutschland hat erst am 12. Juli Antrag gestellt
Die Zuteilung der Mittel erfolge auf Grundlage von begründeten Berichten der Mitgliedstaaten. Dann werde das Schadensausmaß sowie die Anzahl der betroffenen Landwirte bewertet.
Der EU-Kommission zufolge ist der Bericht Deutschlands mit dem Antrag auf Unterstützung für die von Spätfrösten Geschädigten erst nach der Bereitstellung der Hilfen für Polen, Tschechien und Österreich eingegangen. Die Kommission hatte ihren Vorschlag bereits am 9. Juli präsentiert.
Derweil erklärt das BMEL, dass der Minister bereits beim Agrarrat am 27. Mai 2024 darauf hingewiesen habe, dass Deutschland von Frostschäden im Obst- und Weinbau betroffen sei. Die Schäden seien durch die Bundesländer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezifferbar gewesen. „Es kann keine Rede davon sein, dass das BMEL es versäumt hat, sich für Hilfen für die deutschen betroffenen Betriebe einzusetzen“, stellt der BMEL klar. age