Bund und Länder wollen ihren Düngestreit beenden. Die Länderressortchefs haben sich mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir darauf verständigt, die Stoffstrombilanzverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Voraussetzung dafür ist grünes Licht aus Brüssel. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man zuversichtlich, dass dies zeitnah erfolgen wird. Die bislang als Nachfolgeregelung vorgesehene „Nährstoffbilanzverordnung“ kommt laut Özdemir voraussichtlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode.
Annäherung im Düngestreit
Die von der EU-Kommission verlangte Monitoringverordnung soll nach dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) düngerechtliche Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten ermöglich und so die Forderung nach verursachergerechter Maßnahmendifferenzierung berücksichtigen. Die Ausgestaltung der Monitoringverordnung soll mit der EU-Kommission geklärt werden. In die Verhandlungen des Bundes mit Brüssel sollen die Länder einbezogen werden.
Vermittlungsverfahren möglichst bald
Die Bundesregierung werde so bald wie möglich den Vermittlungsausschuss zur Novelle des Düngegesetzes anrufen, um zu einer Einigung zu kommen. Der Bundesrat hatte der vom Bundestag beschlossenen Novelle vor der Sommerpause nicht zugestimmt, sondern verlangt eine Streichung der Stoffstrombilanzverordnung.
Bei der Erarbeitung einer Monitoringverordnung müsse zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden werden. „Dokumentation ohne Mehrwert brauchen wird nicht“, betonte Werner Schwarz, Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein.
Bürokratieabbau
Die AMK-Vorsitzende, Thüringens Ressortchefin Susanna Karawanskij, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Die dazu vereinbare Liste umfasst neben der Aufhebung der Stoffstrombilanz und einer schlanken Monitoringverordnung auch die Verlängerung der Fristen zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen, Erleichterungen für hofnahe Baumaßnahmen im Außenbereich, die Verringerung von Dokumentations- und Informationspflichten in der Tierhaltung, die Verkürzung der einschlägigen Zweckbindungsfristen für investive Maßnahmen sowie die Entbürokratisierung von Vorschriften in der Weinüberwachungs-Verordnung.
Der Bund soll der Agrarministerkonferenz fortlaufend über Fortschritte berichten und zu Jahresbeginn 2025 einen konkreten Zeitplan für das weitere Vorgehen vorlegen. age