Bundesregierung will Glyphosat-Ausstieg

Deutschland bei Abstimmung enthalten

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung widersprochen. Deutschland hat sich bei dieser Abstimmung enthalten. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden. Der Ausstieg zum 1. Januar 2024 ist bereits in der geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung enthalten, um der EU-Kommis­sion bei der formal-adminis­trativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg zu stehen. Diese Verlängerung kann notwendig sein, um die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nichtgenehmigung bei gerichtlichen Überprüfungen zu gewährleisten. Die Entscheidung soll nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein.

Noch bis 15. Dezember 2022 genehmigt

Der rechtliche Rahmen für die Pflanzenschutzmittel-Zulassung sieht bei Verzögerungen im Verfahren, die nicht auf den Antragsteller zurückzu­führen sind, nur die formal-adminis­trative Verlängerung um einen kurzen Zeitraum durch die EU-Kommission vor. Allerdings benötigt die Kommission auch dafür die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, kann die EU-­Kommission am Ende in eigener Verantwortung entscheiden.

Die Anwendung von Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Allerdings konnte die fachliche Entscheidung über die weitere Genehmigung wegen Verfahrensverzögerungen nicht rechtzeitig getroffen werden.

Verzögerung durch etwa 3.000 Kommentare

Diese Verzögerungen sind laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dadurch entstanden, dass außerordentlich viele Kommentare im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat eingegangen sind. Laut EFSA belaufen sich die Kommentare auf etwa 3.000 Seiten.

Diese Kommentare werden zurzeit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und den berichterstattenden Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn verarbeitet und müssen gegebenenfalls im Bewertungsbericht aufgegriffen werden. BMEL