Am 25. Mai endet die Übergangsfrist für die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und speichern und ist damit auch für die Weinbranche bindend. Christoph Anheuser, Justiziar des BWV Rheinland-Pfalz Süd e.V., zeigt auf, was zu beachten ist und wo dringender 9 vom 5. Mai 2018 ab Seite 12.