Die Europäische Kommission hat dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt. Mit der Umsetzung durch Bund und Länder erhalten Betriebe in Rheinhessen und Württemberg die Möglichkeit, nicht mehr vermarktbare Rot- und Roséweine (g.U.) aus dem Jahrgang 2025 und älter destillieren zu lassen. Die Beihilfe beträgt 43 Cent je Liter, zusätzlich werden 16 Cent je Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt. Die Mittel werden aus der EU-Agrarreserve bereitgestellt. Vielen Weinbaubetrieben bringt die Destillation kurzfristige Entlastung, doch hilft sie der deutschen Weinbranche längerfristig? Eine Einordnung von Prof. Dr. Simone Loose, Hochschule Geisenheim University.
Mehr dazu im DEUTSCHEN WEINMAGAZIN Ausgabe 18 vom 29.8.2026, Seite 24.